Facebook und die Meinungsfreiheit

Facebook ist mit etwa 2 Milliarden monatlich aktiven Nutzern (Quelle: Wikipedia, Stand: Juni 2017) das mit Abstand Reichweiten stärkste soziale Netzwerk und somit auch DIE öffentliche Plattform für politische Debatten. Für Äußerungen auf Facebook sollten daher zwingend die gleichen Regeln gelten wie für solche im analogen Leben findet unser Kolumnist Heiko Heinisch.

Du bist vorübergehend für das Posten gesperrt.

Mit dieser Meldung machen immer mehr Menschen auf Facebook Bekanntschaft. Verbunden ist sie mit einer Angabe über die Dauer der Sperre (zwischen einem und 30 Tagen) und der Warnung, „dass das wiederholte Posten von Inhalten, die auf Facebook nicht erlaubt sind, dazu führen kann, dass das entsprechende Konto dauerhaft gesperrt wird“, also der Androhung einer lebenslangen Verbannung. Noch häufiger werden von Facebook einzelne Postings gelöscht, weil diese nicht den „Gemeinschaftsstandards“ entsprochen hätten. Eine Möglichkeit zum Widerspruch, zur Verteidigung, sucht man vergeblich, die Kommunikation mit Facebook ist in aller Regel eine einseitige: Facebook – Ankläger und Richter in einem – verlautbart sein Urteil, die User/innen haben dieses schweigend zur Kenntnis zu nehmen.

Die Gemeinschaftsregeln

Nun sollte man bei diesem Vorgehen erwarten, dass die Regeln über erlaubte und verbotene Postings, die sogenannten Gemeinschaftsstandards, in einfacher und verständlicher Form dargelegt und für die User/innen nachvollziehbar durchgesetzt werden. Ersteres ist der Fall. Aber mit der Nachvollziehbarkeit ihrer Anwendung ist es nicht weit her. Entweder meint Facebook mit dem Geschriebenen anderes als gemeinhin üblich oder jene, die über Löschungen und Sperren zu entscheiden haben, halten sich nicht an die eigenen Regeln.
Weiterlesen auf DieKolumnisten.de