Freiheit und Verantwortung

Als Plädoyer für Freiheit und Verantwortung wird die Antrittsrede von Bundespräsident Joachim Gauck in den Medien bezeichnet. Der Hinweis, dass Freiheit mit Verantwortung verbunden sei, wird oft ins Zentrum gerückt. Dabei klingt mancherorts implizit die Vorstellung an, diese Verantwortung sei eine Verantwortung für die Gesellschaft und Freiheit somit an einen Dienst an der Gesellschaft gekoppelt (hier, hier und hier).

In dieser Sicht stehen Freiheit und Verantwortungen in einer indirekten Reziprozität zueinander: Freiheit wird dem Einzelnen gewährt und im Gegenzug muss er Verantwortung übernehmen. Das erinnert an die Vorstellung des aktiven Bürgers der griechischen Polis, es erinnert an die Idee einer demokratischen Gesellschaft, in der der Einzelne nicht frei, sondern gezwungen ist, mitzugestalten. Mit individueller Freiheit und einer modernen Demokratie ist diese Auffassung nicht vereinbar.

Keine Frage: Freiheit ist an Verantwortung gebunden – aber wenn mit individueller Freiheit die Freiheit jeder und jedes Einzelnen gemeint ist, dann besteht die Verantwortung darin, allen anderen die gleiche Freiheit zu gewähren. Genau darin findet jede Freiheit auch ihre Schranke. Diese Schranke ist zugleich ein moralisches Gebot und die Grundlage der Freiheit an sich, denn grenzenlose Freiheit aller ist nicht möglich und grenzenlose Freiheit weniger hieße Despotie und Unterdrückung aller anderen. Verantwortung besteht im Zusammenhang mit Freiheit also schlicht in der reziproken Anerkennung der gleichen Freiheit aller anderen – und nicht in der Verpflichtung zur Gestaltung.

Individuelle Freiheit

Freiheit lässt sich nicht aufteilen in die Freiheit des Einzelnen und die Freiheit aller, wie es zuletzt wieder in jenem offenen Brief einiger Vertreter der ehemaligen kirchlichen Opposition der DDR anlässlich der Kandidatur Joachim Gaucks für das Amt des Bundespräsidenten geschehen ist. Freiheit lässt sich einzig auf der Ebene des Individuums sinnvoll begründen – sie auf der Ebene von Gruppen und Kollektiven anzusiedeln führt immer zur Unfreiheit der Einzelnen, denn die Freiheit eines Kollektivs – unabhängig davon, ob es sich um ein traditionelles wie die Familie handelt oder um ein modernes politisches oder religiöses – ist in letzter Konsequenz stets die Freiheit der durchsetzungsstärksten Mitglieder des Kollektivs.

Demgegenüber meint die Freiheit des Einzelnen, die Gauck mit dem Begriff der „individuellen Selbstermächtigung“ bezeichnet, also der Erlangung der Macht über sich selbst im Gegensatz dazu, der Macht anderer unterworfen zu sein, die gleiche Freiheit jeder und jedes Einzelnen und damit eben die Freiheit aller.