Saudi Arabien: Diktatur zu Hause, Dialog im Westen. Wie passt das zusammen?

Eine Fernsehrunde auf OKTO-TV

Anlässlich des im November 2012 in Wien eröffneten umstrittenen “König Abdullah Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog” beschäftigt sich die Sendung Es werde Licht, Humanistisches Fernsehen auf OKTO-TV mit dem Initiator und Hauptsponsor des Zentrums, der absolutistischen Monarchie Saudi Arabien und dem Widerspruch, fernab von zu Hause ein Dialogzentrum betreiben zu wollen und im eigenen Land eine extremistische und unduldsame Variante des Islam durchzusetzen und politische und religiöse Freiheit mit Füßen zu treten. Geladene Gäste der Gesprächsrunde: Michael Ley (Politikwissenschaftler, Innsbruck), Amer Albayati (Initiative Liberaler Muslime in Österreich) und ich. Moderation: Jorit Posset. Erstausstrahlung: 24. Januar 2013 um 20 Uhr.

Siehe auch den Beitrag von Nina Scholz zum “König Abdullah Zentrum”: https://www.heiko-heinisch.net/wir-sind-dialog/

Kann denn Liebe Sünde sein?

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Die Woche begann mit zwei Schlagzeilen:

„Vatikan empört über Homo-Eltern“

„Großdemo gegen Homo-Ehe“[1]

Der erste Artikel beschreibt die vatikanische Empörung über ein in Italien vom Obersten Gericht gefälltes Urteil, nach dem auch homosexuelle Paare Kinder großziehen dürfen. „Dieses Urteil ist destruktiv, überraschend und gefährlich“, beklagt sich der Familienminister des Vatikan, Bischof Vicenzo. Der zweite Artikel berichtet von der Großdemonstration gegen die in Frankreich von Präsident Holland in Aussicht gestellte Möglichkeit der Ehe von homosexuellen Paaren, inklusive der Möglichkeit, Kinder zu adoptieren. Unter den Organisatoren der Demonstration: Die Katholische Kirche. Deren Vertreter bezeichnen gleichgeschlechtliche Partnerschaften in kriegsrhetorischer Diktion als “schwere Verletzung der Gerechtigkeit und des Friedens” und als “Anschlag auf die Familie“.[2] Homosexualität laufe „dem natürlichen Sittengesetz“ zuwider. Nach wie vor ist Sexualität das große Thema der Katholischen Kirche. Ob es um Aidsprävention geht (Ablehnung von Kondomen), um vor- oder außerehelichen Sex oder Homosexualität – es gibt nur ein erlaubtes Modell einer „sündenfreien“ Sexualität: Heterosexueller Sex zwischen Ehepartnern zum Zweck der Fortpflanzung. Alles andere – und insbesondere Homosexualität – wird verdammt und als schwere moralische Verfehlung und Gefahr für die Gesellschaft denunziert. Die Katholische Kirche lehnt das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und damit einen Teil der Menschenrechte im Namen einer „höheren“ Moral und Wahrheit ab. Weiterlesen

Ägypten – Scharia und Menschenrechte für alle?

Die meisten Kommentatoren der vergangenen zwei Jahre waren sich einig: Die Muslimbruderschaft sei längst keine radikal islamistische Gruppe mehr, sondern habe sich zu einer moderaten, gewaltfreien und demokratischen Partei gewandelt. Was auch immer die entsprechenden Kommentatoren zu dieser Einschätzung veranlasst hatte – in erster Linie wohl Wunschdenken –, sie sollten in den letzten Wochen eines Besseren belehrt worden sein. Das Vorgehen der Muslimbruderschaft rund um den ägyptischen Verfassungsentwurf zeigt deutlich, dass die Partei von jener politischen Agenda, derentwegen sie vor knapp 100 Jahren gegründet wurde, nicht abgewichen ist. Ihr Ziel war von Anfang an ein Staat, dessen Verfassung auf Koran und Sunna aufbaut und dessen Gesetz die Scharia ist. So nah wie heute war die Bruderschaft der Macht in ihrer gesamten Geschichte nicht. Und an ihrer Entschlossenheit, diese für eine Islamisierung Ägyptens zu gebrauchen, kann nicht gezweifelt werden. Gezielt arbeiten Präsident Mohammed Mursi und die Bruderschaft auf einen grundlegenden Wandel der ägyptischen Gesellschaft hin, dessen Ergebnis – so viel steht heute schon fest – kein pluralistischer und demokratischer Staat sein würde.

Wenn die Muslimbruderschaft moderater wirkt, als die mit ihr verbündeten Salafisten, dann nur, weil ihr Islamismus zukunftsorientiert ist. Die Bruderschaft will nicht zurück ins 8. Jahrhundert; sie will einen modernen islamistischen Staat. Ihr Vorbild ist nicht das Afghanistan der Taliban, sondern eher eine sunnitische Variante des iranischen Gottesstaates. In diese Richtung weist auch der in der neuen Verfassung festgeschriebene Plan, Teile der Gesetzgebung von den religiösen Rechtsgelehrten der Al-Azhar-Universität vor Inkrafttreten auf ihre Scharia-Konformität prüfen zu lassen (Artikel 4). Weiterlesen

Bandion-Ortner und der Dialog

Am Montag dem 26.11.2012 wurde in Wien das König Abdullah Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog feierlich eröffnet. Am selben Tag erschien im Kurier ein Interview mit der Vizegeneralsekretärin und ehemaligen österreichischen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Hoffnungsvoll bemerkt sie darin: „Der Dialog funktioniert wirklich. Ich war selbst überrascht, in welch harmonischer Art und Weise er abläuft.“ Angesprochen auf die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien legt sie in beeindruckend schlichter Weise die Vorstellung ihres Zentrums von Dialog und Menschenrechten dar:

„Gegenfrage: Was würde sich ändern, wenn der Austausch nicht stattfände. Dialog ist immer besser als Monolog. Wir sind nicht dazu da, um andere zu beurteilen oder uns irgendwo einzumischen. Es geht darum, Unterschiede herauszuarbeiten und zu akzeptieren. Wir können die Welt nicht von heute auf morgen verändern, das wissen wir, doch langfristig wird unsere Arbeit Früchte tragen – in allen Ländern dieser Welt. Und sie wird auch zur Verbesserung der Menschenrechte, letztlich zum Frieden beitragen.“

Nun ist es ohne Zweifel wichtig, auch über ideologische und weltanschauliche Gräben hinweg miteinander zu reden und Konflikte verbal auszutragen, aber ein Dialog mit Vertretern eines der brutalsten Regime der Welt mit seiner extremistischen Auslegung von Religion sollte weder Harmonie noch Akzeptanz von Unterschieden zum Ziel haben, will er nicht zum diplomatischen Small Talk verkommen. Weiterlesen

Wir sind Dialog!

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Die Verbindung von Koran und Schwert in der Flagge Saudi-Arabiens

Österreich bekommt ein König Abdullah Dialog-Zentrum – die Regierung bietet einem der schlimmsten Regime der Welt eine Plattform.

 

Ein Gastbeitrag von Nina Scholz

Ab 26. November 2012 wird es in Wien ein Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog geben. Das wäre eine gute Nachricht, trüge das Zentrum nicht den Namen des saudischen Königs Abdullah, ginge es nicht auf eine Initiative aus Saudi-Arabien zurück und wäre das Königreich nicht sein Hauptfinanzier. Der saudische Botschafter Mansour bin Khalid al-Saud machte 13,4 Millionen Euro locker, um das Palais Sturany am Schottenring 21 für das geplante Zentrum zu erwerben. Die Republik Österreich verzichtet auf die Umsatz- und die Grunderwerbssteuer und befreit das Zentrum dauerhaft von der jährlichen Grundsteuer. Am 13. Oktober 2011 wurde zum Zweck der Zentrumsgründung ein Übereinkommen zwischen Österreich, Spanien und Saudi-Arabien geschlossen, nach dem – zum Erstaunen vieler Beobachter – das Zentrum nicht einfach ein gemeinnütziger Verein oder eine Organisation ist, sondern in den Rang einer diplomatischen Einrichtung erhoben wurde: Mitarbeiter/innen, Experten und Expertinnen des Dialogzentrums werden „Privilegien“ und Immunität(!) gewährt. Das Zentrum erhält exterritorialen Status; österreichische Strafverfolgungsbehörden werden dort keinen Zutritt haben. Im Gegenzug haften die Vertragsparteien für: NICHTS, auch nicht für eventuelle finanzielle Ungereimtheiten oder Schulden, wie es in Artikel XII,2 des Übereinkommens ausdrücklich heißt. Das Zentrum wurde im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sowie des BZÖ beschlossen. Staatssekretär Wolfgang Waldner (ÖVP) erinnert an die lange Erfahrung, die Österreich im internationalen Dialog habe. Außenminister Michael Spindelegger sieht in der Gründung des Zentrums eine „Fortsetzung der österreichischen Bemühungen, eine Drehscheibe für Dialog zu sein“.

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Wieviel Scharia verträgt Europa?

Vortrag, gehalten auf dem 17. Wiener Kulturkongress am 6. Nov. 2012

In den letzten Jahren wurde von verschiedenen Seiten die Forderung erhoben, Teile der Scharia in das Privat- bzw. Zivilrechtrecht europäischer Rechtssysteme aufzunehmen. Einige der größeren islamischen Verbände treten immer wieder mit dieser Vorstellung an die Öffentlichkeit – so etwa der Zentralrat der Muslime in Deutschland, um einen der bekanntesten zu nennen. Aber nicht nur Muslime können sich mit diesem Gedanken anfreunden. Zuletzt ließ der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD) aufhorchen. Er will ergänzend zum deutschen Recht bei zivilen Streitigkeiten auch das Rechtssystem des Islams anwenden. Das größte Aufsehen erregte vermutlich der anglikanische Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, der im Februar 2008 vorschlug, Teile der Scharia-Gesetzgebung in die britische Zivilrechtssprechung aufzunehmen, weil sich „Teile der Gesellschaft nicht mit unseren Gesetzen identifizieren.“ Diese Begründung ist vor allem deshalb bedenklich, weil sie einer Kapitulationserklärung des Rechtsstaates gleichkommt. Im Oktober desselben Jahres meldete sich der bayrische FDP-Landtagsabgeordnete Georg Barfuß mit der Forderung zu Wort: „Wo die Scharia mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sollte sie erlaubt werden.“

Angesichts dieser Forderung stellt sich die Frage, inwieweit die Scharia mit europäischem Recht, mit europäischen Verfassungen und den Menschenrechten vereinbar ist. Ausgehend von dieser Fragestellung möchte ich die folgenden Überlegungen anstellen: Wieviel Scharia verträgt Europa? Weiterlesen

Blasphemiegesetze?

Zuerst ließ der Schriftsteller Martin Mosebach in einem Beitrag in der Berliner Zeitung mit der Forderung nach strengeren Blasphemiegesetzen aufhorchen. Vor wenigen Tagen folgte ihm der Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, mit der Aussage, ein Gesetz „gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ sei nötig. (WAZ) Dem kann auch Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, etwas abgewinnen. Er plädiert zwar nicht für neue Gesetze, aber der grundgesetzlich garantierte Schutz der freien Religionsausübung solle „in der Rechtsprechung konsequent umgesetzt werden, derzeit vor allem gegen das aggressive, ja missionarische Vorgehen areligiöser Extremisten“, befand er. Religionen sollten wieder verstärkt vor veröffentlichter Religionskritik geschützt werden. Dieser Versuch, das Recht auf Religionsfreiheit gegenüber allen anderen Grundrechten zu erhöhen Weiterlesen

Das Kölner Beschneidungsurteil

von Nina Scholz und Heiko Heinisch

Das Kölner Urteil ist auch Ausdruck einer gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung, das Individuum in seinen Rechten gegenüber jedem Kollektiv zu stärken, eine Entwicklung die erst vor gar nicht allzu langer Zeit auch Kinder als eigenständige und mit Rechten ausgestattete Persönlichkeiten überhaupt erfasst hat. Die Autorin und der Autor dieses Beitrags halten das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit für gewichtiger als das Recht einer Religionsgemeinschaft auf die Durchführung ihrer Rituale.

In unserem Anfang Juni dieses Jahres erschienenen Buch Europa, Menschenrechte und Islam – ein Kulturkampf? weisen wir im Kapitel “Religionsfreiheit” auf die Problematik der Kollision von Menschenrechten hin, wie sie in modernen Grundrechtsdemokratien immer wieder zu beobachten ist. Das betrifft z.B. die Kollision von Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit, wie sie zuletzt breiter im sogenannten Karikaturenstreit diskutiert wurde, oder die Kollision des Persönlichkeitsrechtes (Art. 1 u. 2 GG) mit dem Recht auf Meinungsfreiheit, wie sie zum Alltag der Medienberichterstattung gehört und aktuell im Streit zwischen Papst und Titanic breitere Aufmerksamkeit erregte. In diesem Zusammenhang wird im Buch auch auf die rituelle Beschneidung eingegangen, Weiterlesen

Die Goldene Regel

In öffentlichen Diskussionen, vor allem wenn es um die sogenannten interreligiösen und interkulturellen Dialoge geht, wird immer wieder die Goldene Regel bemüht, die, so der Tenor, als ethische Grundlage aller Religionen und Kulturen diene – das Weltethos in einen Satz gegossen. Selten wird erwähnt, dass es diese berühmte Regel in zwei unterschiedlichen Formulierungen gibt, einer „negativen“ und einer „positiven“; wird es doch erwähnt, wird so getan, als wäre die Aussage beider identisch.

Zwischen „Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu“ (negativ) und „Was ihr von anderen erwartet, das tut ebenso auch ihnen“ (positiv) liegen jedoch Welten, beide Varianten definieren unterschiedliche Ethiken. In ihrer negativen Formulierung ist die Goldene Regel das ethische Gebot zu persönlicher Freiheit. Sie beschreibt das Recht der und des Einzelnen, in Ruhe gelassen zu werden, nicht behelligt und nicht geschädigt zu werden; beziehungsweise die Verpflichtung, dieses Recht aller anderen zu achten, sie nicht zu behelligen und nicht zu schädigen. Die positive Formulierung hingegen, wie sie auch in der Bergpredigt vorkommt (Mt 7,12), gewährt genau das nicht. Sie beschreibt vielmehr die Verpflichtung, den anderen etwas zu tun. Auch wenn viele an dieser Stelle einwenden werden, dass den anderen ja Gutes, eben das, was man selbst für sich wünscht, getan werden soll, so heißt das letztlich nichts anderes, als das der/die Handelnde, also die Person, die sich durch die Regel verpflichtet fühlt, anderen das tut, was sie selbst für gut und richtig hält und nicht das, was diese anderen für gut und richtig halten. Die Goldene Regel in ihrer positiven Form kann als Aufforderung zur Zwangsbeglückung gelesen werden, die Ideologen (ob politisch oder religiös) dem Rest der Welt angedeihen lassen wollen, es ist mithin jenes Gute, von dem Thoreau sagte: „Wenn ich sicher wüsste, dass jemand in mein Haus käme, mit der festen Absicht, mir Gutes zu tun, würde ich um mein Leben laufen.“ So will der Religiöse, der das eigene Seelenheil für das Wichtigste hält, das ihm gegeben werden kann, mir womöglich Gutes tun, indem er versucht, mir ebenfalls zum Seelenheil zu verhelfen, während der Atheist möglicherweise versucht, dem Rest der Menschheit Gutes zu tun, indem er sie vom Glauben „erlöst“. Mit der positiv formulierten Goldenen Regel ist jedem Missionseifer Tür und Tor geöffnet. Wer immer zu wissen glaubt, was für alle gut ist, kann sich bei seinem Tun auf sie berufen.

Nur in ihrer negativen Formulierung begründet die Goldene Regel einen moralischen Imperativ, der Würde und Freiheit des einzelnen Menschen zum Ziel hat, denn menschliche Würde und persönliche Freiheit manifestieren sich zu allererst in dem Recht, in Ruhe gelassen zu werden.