Der Islam und Deutschland

Zum Islam, so scheint es, kann ein deutscher Politiker nichts sagen, ohne dass von irgendeiner Seite ein Sturm der Entrüstung losgetreten wird. Diesmal trifft es wieder einmal einen Bundespräsidenten, doch es verwundert, aus welcher Richtung die Empörung kommt. In Anerkennung der Worte seines Vorgängers, der bekanntlich erklärt hatte, „der Islam gehört zu Europa“, sagte Gauck in einem Interview in der Zeit: „Ich hätte einfach gesagt, die Muslime, die hier leben, gehören zu Deutschland.“

Cem Özdemir, Parteichef der deutschen Grünen befand daraufhin, er könne die Differenzierung zwischen Islam und gläubigen Muslimen nicht nachvollziehen. Wenn die in Deutschland lebenden Muslime zu Deutschland gehörten, dann auch der Islam, den sie mitgebracht hätten. In Deutschland leben mittlerweile auch 250.000 bekennende Buddhisten, Weiterlesen

Ohne Glaubensfreiheit gibt es keine Freiheit

Im Jahr 2008 startete der damals 18 jährige Marokkaner Kacem El Ghazzali einen Blog. Er glaubte nicht an Gott und hatte in seinem Berber-Dorf in Marokko niemanden, dem er sich mitteilen, mit dem er seine Gedanken und Ideen besprechen konnte, also wollte er sie anonym der Welt mitteilen. Doch schon bald wurde er enttarnt und erhielt fortan Morddrohungen. In seiner Verzweiflung wandte er sich an die Medien und gab im Oktober 2010 einem arabisch-sprachigen französischen Fernsehsender ein Interview. Daraufhin wurde er im Dorf isoliert, „Freunde“ begleiteten ihn nicht mehr zur Schule und niemand kam ihn mehr besuchen. Selbst Teile seiner Familie stellten sich gegen ihn – niemand im Dorf konnte oder wollte ihn, den Atheisten, verstehen. Die Todesdrohungen nahmen weiter zu, in der Schule wurde er vom Direktor zusammengeschlagen und von Mitschülern mit Steinen beworfen. Der Imam des Dorfes warnte die Gläubigen vor Kacem El Ghazzali und selbst in Marrakesch verurteilten ihn Imame in ihren Predigten. Er flüchtete daraufhin aus dem Dorf, tauchte in Städten unter und bat schließlich in der Schweizer Botschaft um Hilfe. Mit einem Visum Weiterlesen

Vorratsdatenspeicherung

Wie bereits im Artikel über die Verbotsgesellschaft dargelegt, haben sich westliche Regierungen einem neuen Paternalismus verschrieben. Sie fühlen sich ebenso für die Gesundheit wie für das gesunde Verhalten ihrer Bürger verantwortlich und Sicherheit in jeder Lebenslage mutiert zum höchsten aller Werte. Das gilt insbesondere für die Politik der inneren Sicherheit, den Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität. Dieser scheint nur erfolgreich geführt werden zu können, wenn die Bürger in die Position zu überwachender Schutzbefohlener versetzt werden. So, wie uns im Gesundheitsbereich suggeriert wird, wir würden nicht mehr krank werden (vermutlich nicht einmal mehr sterben), wenn wir uns nur endlich gesund ernährten, Sport trieben und auf Tabak und Alkohol verzichteten, wobei uns die Regierung tatkräftig mit entsprechenden Verboten und Geboten unterstützen wird, so wird uns im Bereich der inneren Sicherheit suggeriert, alle Gefahren könnten von uns abgewendet werden, wenn der Staat, Polizei und Geheimdienste nur genügend Ermittlungs- und Überwachungsmöglichkeiten bekämen. Weiterlesen

Die Goldene Regel

In öffentlichen Diskussionen, vor allem wenn es um die sogenannten interreligiösen und interkulturellen Dialoge geht, wird immer wieder die Goldene Regel bemüht, die, so der Tenor, als ethische Grundlage aller Religionen und Kulturen diene – das Weltethos in einen Satz gegossen. Selten wird erwähnt, dass es diese berühmte Regel in zwei unterschiedlichen Formulierungen gibt, einer „negativen“ und einer „positiven“; wird es doch erwähnt, wird so getan, als wäre die Aussage beider identisch.

Zwischen „Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu“ (negativ) und „Was ihr von anderen erwartet, das tut ebenso auch ihnen“ (positiv) liegen jedoch Welten, beide Varianten definieren unterschiedliche Ethiken. In ihrer negativen Formulierung ist die Goldene Regel das ethische Gebot zu persönlicher Freiheit. Sie beschreibt das Recht der und des Einzelnen, in Ruhe gelassen zu werden, nicht behelligt und nicht geschädigt zu werden; beziehungsweise die Verpflichtung, dieses Recht aller anderen zu achten, sie nicht zu behelligen und nicht zu schädigen. Die positive Formulierung hingegen, wie sie auch in der Bergpredigt vorkommt (Mt 7,12), gewährt genau das nicht. Sie beschreibt vielmehr die Verpflichtung, den anderen etwas zu tun. Auch wenn viele an dieser Stelle einwenden werden, dass den anderen ja Gutes, eben das, was man selbst für sich wünscht, getan werden soll, so heißt das letztlich nichts anderes, als das der/die Handelnde, also die Person, die sich durch die Regel verpflichtet fühlt, anderen das tut, was sie selbst für gut und richtig hält und nicht das, was diese anderen für gut und richtig halten. Die Goldene Regel in ihrer positiven Form kann als Aufforderung zur Zwangsbeglückung gelesen werden, die Ideologen (ob politisch oder religiös) dem Rest der Welt angedeihen lassen wollen, es ist mithin jenes Gute, von dem Thoreau sagte: „Wenn ich sicher wüsste, dass jemand in mein Haus käme, mit der festen Absicht, mir Gutes zu tun, würde ich um mein Leben laufen.“ So will der Religiöse, der das eigene Seelenheil für das Wichtigste hält, das ihm gegeben werden kann, mir womöglich Gutes tun, indem er versucht, mir ebenfalls zum Seelenheil zu verhelfen, während der Atheist möglicherweise versucht, dem Rest der Menschheit Gutes zu tun, indem er sie vom Glauben „erlöst“. Mit der positiv formulierten Goldenen Regel ist jedem Missionseifer Tür und Tor geöffnet. Wer immer zu wissen glaubt, was für alle gut ist, kann sich bei seinem Tun auf sie berufen.

Nur in ihrer negativen Formulierung begründet die Goldene Regel einen moralischen Imperativ, der Würde und Freiheit des einzelnen Menschen zum Ziel hat, denn menschliche Würde und persönliche Freiheit manifestieren sich zu allererst in dem Recht, in Ruhe gelassen zu werden.

Sieg der Salafisten?

Keine Frage, die rechtsextremen Ausländer- und Muslimhasser von Pro NRW sind ein ungustiöses Gesindel. In einem demokratischen Rechtsstaat gilt das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit allerdings für alle, ob uns deren Ansichten gefallen oder nicht. Eine Demokratie muss und kann das aushalten. Weiterlesen

Verbotsgesellschaft

Dirk Maxeiner und Michael Miersch haben in der Welt einen interessanten Kommentar gegen die Drogenprohibition und den War on Drugs verfasst. Eine Legalisierung wäre ihrer Meinung nach keineswegs eine Kapitulation vor dem Verbrechen, denn: „Von welchem Verbrechen reden wir? Anders als Körperverletzung Weiterlesen

Der zerstörte Traum

Nach vielen Jahren ist mir unlängst wieder ein Buch in die Hände gefallen, das hiermit wärmsten empfohlen sei: Joachim Fest, Der zerstörte Traum. Vom Ende des utopischen Zeitalters, Berlin 1991.

Zwei Jahre nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Experiments in Osteuropa verfasste Joachim Fest diese kleine Schrift; ein Essay, in dem er einen großen Bogen spannt von den frühen literarischen Utopien eines Weiterlesen

Der Rechtsstaat verlangt die freie Rede des Angeklagten!

In seinem Leitartikel für das Profil dieser Woche schreibt Robert Treichler unter dem Titel „Die Stimme Eurabiens“, es sei zwar unerträglich, dass Anders Breivik seine Weltsicht öffentlich ausbreiten dürfe, aber man solle ihn dennoch reden lassen, weil der „Konsum von Breiviks Gesamtwerk“ „kathartische Wirkung entfalten“ könne: „Es wird Bürgern zusehends peinlich sein, denselben Nonsens zur Grundlage ihrer politischen Haltung zu machen.“ Hinter diesem Leitartikel verbirgt sich ein recht verqueres Verständnis rechtsstaatlicher Regeln.

Anders Breivik darf nicht deswegen vor Gericht frei reden, damit wir von ihm lernen, wie blödsinnig rassistische Argumente sind. Das wissen wir entweder oder werden es auch von Breivik nicht lernen.
Breivik darf frei reden, weil Norwegen ein Rechtsstaat ist und in einem solchen jeder – und das meint wirklich jeder – Angeklagte das Recht hat, sich vor Gericht zu rechtfertigen und dazu gehört auch das Ausbreiten seiner Motive, ob uns diese nun gefallen, verletzen oder empören.

 

Diese „Bühne“ steht ihm zu – ein Gastbeitrag von Wolfgang Greber

Auch irren Massenmördern gewährt eine moderne Justiz einen ordentlichen Prozess.

Die abstrusen Thesen Breiviks, etwa, dass seine Morde der „Selbstverteidigung der kulturellen Identität Europas“ dienten, sorgen für Diskussionen. Vor allem, wieso das Gericht jemanden, der offenkundig sehr irr oder sehr bösartig oder beides ist, seine abnormen Gedanken an fünf Tagen verkünden lässt – zudem Breivik selbst das Gericht „Propagandachance“ genannt und seine Taten durch sein „Pamphlet“ bereits erklärt hat.

In einer fairen Justiz fußen Strafprozesse aber auf wohletablierten Maximen, etwa der des rechtlichen Gehörs: Jeder Angeklagte hat die uneingeschränkte Möglichkeit, sich zu rechtfertigen. Dass er, wie Breivik, im Vorverfahren alles zugab, ändert nichts, denn es gelten auch Maximen der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit: Ein Urteil darf nur auf Beweisen fußen, die in der Hauptverhandlung sichtbar/hörbar vorkamen; Dokumente, etwa Polizeiprotokolle, müssen verlesen werden, Zeugen und Angeklagte erneut aussagen. Und laut Öffentlichkeitsprinzip müssen (fast alle) Verhandlungen von Zusehern im Saal verfolgt werden können; die Liveübertragung etwa per TV ist aber meist illegal – gerade mit dem Zweck, keine grenzenlose Propagandabühne zu schaffen.

Diese Grundsätze müssen, auch wenn es schwerfällt, von der Tat entkoppelt bleiben. Denn ab wann sollten sie nicht mehr gelten: ab drei Toten? Ab 30? Ab 77? Und unangenehme, ideologisch-politisch brisante bis kranke Rechtfertigungen, die vom „Kampf der Kulturen“ zehren, muss eine moderne Gesellschaft aushalten: Redeverbote sind etwas für mittelalterlich-autoritäre Regimes.

Dieser Artikel wurde zuerst abgedruckt in: Die Presse, 18. April 2012, S. 8 und im Internet unter: http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/750146/Diese-Buehne-steht-ihm-zu

Was Günter Grass gesagt hat

Zu Günter Grass fällt mir nichts ein – seine Person interessiert mich nicht, sein Alter spielt für mich keine Rolle und ebenso wenig seine längst vergangene Mitgliedschaft in der Waffen-SS. Bezüglich letzterer erscheint es mir geradezu frivol, sie im Zusammenhang mit seinem jüngsten Text zu nennen. Wer möchte gerne an seinen Handlungen als 17jähriger gemessen werden? Natürlich: Das jahrzehntelange Schweigen über die eigene Vergangenheit, während das „Gewissen der Nation“ in anderen eilfertig das Konservative oder Reaktionäre sah und brandmarkte – das wäre ein Thema für sich, hat aber mit dem jüngsten Text allenfalls am Rande zu tun. All das führt nur weg vom Thema, seinem Text, führt nur hin zu seiner Person, deren Psychologie mich eben nicht interessiert. Auch nicht, ob er Antisemit ist, sein könnte oder immer schon war. Nicht er sollte Aufsehen erregen, sondern sein jüngster Text, den nicht zu kennen kaum mehr möglich ist. Und dieser Text wäre auch dann kein anderer, wenn ein anderer ihn geschrieben hätte. Ist er anti-israelisch? Ist er antisemitisch?

Anders als ein politischer Essay, verlangt die von Günter Grass gewählte Form des Gedichts geradezu danach, den Subtext mit Bedacht zu lesen und zu entschlüsseln, denn was ein Gedicht in erster Linie vor jeder anderen Literaturgattung auszeichnet, Weiterlesen